Tierschutz
Schweiz: Erster Tierschutzbericht veröffentlicht
Der erste Schweizer Tierschutzbericht wurde am 21. Juli veröffentlicht. Mit dem Bericht sollen interessierte Kreise über die Entwicklungen und Fortschritte in der Umsetzung der rechtlichen Vorschriften informiert werden.
Dies sieht die am 1. September 2008 in Kraft getretene Tierschutzgesetzgebung vor. Mit ihr soll in erster Linie eine verbesserte Umsetzung der rechtlichen Vorgaben erreicht werden – anders gesagt: Was auf dem Papier steht, soll auch tatsächlich den Tieren zugutekommen. Der erste Tierschutzbericht gibt nun einen Überblick über die Umsetzung der wichtigsten Maßnahmen. So wird die Informationskampagne rund um das Webportal ›Tiere richtig halten‹ erläutert, wie auch die in der Zwischenzeit zahlreichen zur Verfügung stehenden Ausbildungsgänge.
Der Bericht schildert auch die Entwicklungen intensiv diskutierter Themen wie der Ferkelkastration, der Tiertransport, von Tierversuchen oder den neuen Begriff der ›Würde des Tieres‹. Zudem zeigt er die komplexe Arbeit der kantonalen Veterinärämter in der Umsetzung der neuen Bestimmungen.
Für eine Beurteilung der Wirkung der neuen Bestimmungen ist es noch zu früh. In künftigen Tierschutzberichten soll dies jedoch anhand von Indikatoren geschehen.
Quelle: Schweizer Bauer
Der Bericht schildert auch die Entwicklungen intensiv diskutierter Themen wie der Ferkelkastration, der Tiertransport, von Tierversuchen oder den neuen Begriff der ›Würde des Tieres‹. Zudem zeigt er die komplexe Arbeit der kantonalen Veterinärämter in der Umsetzung der neuen Bestimmungen.
Für eine Beurteilung der Wirkung der neuen Bestimmungen ist es noch zu früh. In künftigen Tierschutzberichten soll dies jedoch anhand von Indikatoren geschehen.
Quelle: Schweizer Bauer


