Blauzungenimpfung
Thurgauer fordern gleiche Regelung wie in St. Gallen
2010 wurden im Kanton Thurgau 69,2 % der Rinder und Schafe gegen die Blauzungenkrankheit geimpft. Beim südlichen Nachbarn hingegen sind es lediglich 54,9 %. Im Kanton St. Gallen ist es einfacher, eine Impfbefreiung zu erhalten.
Dass im Thurgau knapp 15 % mehr Tierhalter die Impfung durchführen, hat auch organisatorische Gründe. Gemäß der Thurgauer Zeitung" hat der Kanton St. Gallen allen Tierhaltern ein entsprechendes Ausnahmeformular zugestellt, zudem wird für eine Impfbefreiung keine Gebühr in Rechnung gestellt. Insgesamt verlangten in St. Gallen 34,1 % und im Thurgau 17,9 % der Tierhalter eine Impfbefreiung.
Die Aussage des Thurgauer Veterinäramts, dass die Impfung freiwillig sei, stimme nicht, sagt Matthias von Euw aus Braunau gegenüber der ›Thurgauer Zeitung‹. Auch Roman Schäfli aus Ammenhausen kann die Aussage des Veterinäramts nicht bestätigen. Er und weitere Thurgauer Bauern fordern eine großzügige Regelung wie in St. Gallen. Schäfli hat Impfschäden festgestellt. In den ersten drei Monaten nach der Impfung hat er Fehlgeburten und tote Kühe zu beklagen
Urs Schär von der Viehwirtschaftskommission des VTL nimmt die Impfgegner ernst. Das VTL wolle abwarten, ob es in diesem Jahr zu Neuinfektionen komme. Sollte es keine Neuansteckungen geben, sei eine weitere Lockerung des Impfobligatorium möglich, so Schär. Die Gebühr für eine Ausnahmebewilligung findet er angemessen, denn auch Bauern, welche ihre Tiere nicht impfen, profitieren von der Ausrottung der Blauzungenkrankheit durch Verabreichung des Impfstoffes.
Die Aussage des Thurgauer Veterinäramts, dass die Impfung freiwillig sei, stimme nicht, sagt Matthias von Euw aus Braunau gegenüber der ›Thurgauer Zeitung‹. Auch Roman Schäfli aus Ammenhausen kann die Aussage des Veterinäramts nicht bestätigen. Er und weitere Thurgauer Bauern fordern eine großzügige Regelung wie in St. Gallen. Schäfli hat Impfschäden festgestellt. In den ersten drei Monaten nach der Impfung hat er Fehlgeburten und tote Kühe zu beklagen
Urs Schär von der Viehwirtschaftskommission des VTL nimmt die Impfgegner ernst. Das VTL wolle abwarten, ob es in diesem Jahr zu Neuinfektionen komme. Sollte es keine Neuansteckungen geben, sei eine weitere Lockerung des Impfobligatorium möglich, so Schär. Die Gebühr für eine Ausnahmebewilligung findet er angemessen, denn auch Bauern, welche ihre Tiere nicht impfen, profitieren von der Ausrottung der Blauzungenkrankheit durch Verabreichung des Impfstoffes.
Quelle: Schweizer Bauer


